Die Sache mit dem Rechtsgrund

 

Datensicherheit ist Rechtspflicht

   
Für die Datensicherheit und den Datenschutz hat der Gesetzgeber seit 2009 Regeln erlassen, die den Unternehmen Pflichten und Regeln auferlegen, die teils weit über das offensichtliche Ziel hinausgehen, dass Daten nicht in Dritte Hände gelangen oder unbefugt oder versehentlich vernichtet werden sollen.
Betrachtet man den Schutz vor Verlust von Daten, ist ein wirksames Backup, das zuverlässig durchgeführt und geprüft wird, unumgänglich. Neben der Möglichkeit, Daten wiederherzustellen ist die Zeit, die der Wiederherstellungsvorgang benötigt ein wichtiger Faktor, der beachtet werden muss. Je nachdem, wie lange Sie auf gewisse Daten warten können, ist die eine oder auch eine andere Backup-Strategie zu wählen.
Der Schutz vor ungewolltem Zugriff auf Ihre Daten muss auch geplant und konsequent durchgeführt werden (siehe 'interne Sicherheit'). In vielen Bereichen sind Sie, neben Ihrem legitimen Interesse, dass Ihre Daten unter Verschluss bleiben, auch verpflichtet, diese nur gewissen Personen zugänglich zu machen. Darunter fallen z. B. Benutzer bezogene Daten Ihrer Mitarbeiter und Kunden, aber auch andere Daten, die im täglichen Betrieb anfallen, die aber nicht öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen, auch nicht intern.
   

Möchten Sie einen Datenschutzbeauftragten, der sich mit dieser Materie auskennt?

 

Fragen Sie unsere im Datenschutz ausgebildeten Mitarbeiter unter 08071 92 33 - 0.